Zensur und Verfolgung
Meine Tätigkeit führte, insbesondere in den letzten beiden Jahren, zu massiven Repressionen der Gegenseite. Hier liste ich zu Übersichts- und Dokumentationszwecken einige auf. (Mein eigenes Vorgehen gegen die linke Presse und andere Akteure sind hier der Länge halber nicht aufgelistet.):
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Derzeit bin ich in folgende Schikane-Verfahren involviert:
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[mks_accordion_item title=“Üble Nachrede – ÖVP Klage wegen MSLive“]
Aufgrund einer Aussage in einem meiner Montagssendungen verklagte mich ein mächtiger ÖVP-Abgeordneter wegen übler Nachrede. Meine Aussagen fielen im Kontext einer nachweislichen Falschaussage des ÖVP Pressesprechers über einen, frei erfundenen, „Sturm auf die Parteizentrale.
Unser Versuch einer außergerichtlichen Einigung wurde von der ÖVP abgelehnt und ein teures Verfahren steht bevor.[/mks_accordion_item]
[mks_accordion_item title=“Unterlassungsklage der Republik Dachbetretungsverbot“]
Nach einer Aktion im Herbst gegen den islamischen Imam beim Bundesheer, der wegen extremistischer Tendenzen entlassen wurde, setzte es herbe Finanzstrafen seitens Polizei. Das war aber offenbar nicht genug und so verklagt uns die Republik und auf „Unterlassung“ von unangemeldeten Demonstrationen im Bereich von Bundesgebäuden, insbesondere auf deren Dächern. Diese absurde Klage ist, meines Wissens nach, einzigartig in der Geschichte der Republik und könnte aufgrund ihrer diffusen Formulierung ein „Aktivismusverbot“ für die betroffenen bedeuten.
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[mks_accordion_item title=“Üble Nachrede – Die Klage der Grazer Moschee gegen mich“]
Anfang 2020 machten wir in zahlreichen Aktionen, Videos und Flugblätter auf die Verbindung der Justizministerin Alma Zadie mit einer Grazer Moschee aufmerksam. Daraufhin klagte mich diese Moschee wegen übler Nachrede aufgrund von Aussagen, die den Tatsachen entsprechen. Nach 3 Prozesstagen im September, November und Februar ist das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen.
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[mks_accordion_item title=“Symbolgesetz – Verbot unserer Logos“]
Ende 2020 brachte die Regierung Kurz-Kogler einen neuen Gesetzesvorschlag vor, der ein Verbot der Symbole der IB und von DO5 vorsieht. Aufgrund der Corona-Krise steht das Gesetz und die daran geknüpfte Verordnung in der Schwebe. Dennoch hängt das Symbolgesetz wie ein Damklosschwert über den identitären Aktivismus, die Bürgerbewegung DO5 und meine gesamte Arbeit. Wir haben uns vorbereitet und werden sofort gegen das Gesetz vorgehen sobald es konkret wird.
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[mks_accordion_item title=“Finanzstrafverfahren“]
Gegen drei identitäre Vereine laufen im Moment Betriebsprüfungen, die angebliche Steuerhinterziehung feststellen sollen, wenngleich die empfangenen Spenden gar nicht steuerrelevant sind. Weiters läuft ein Finanzstrafverfahren gegen das Unternehmen Phalanx Europa sowie gegen Patrick Lenart und mich als Privatpersonen. In allen Fällen gibt es nicht einmal einen Anfangsverdacht – sie wurden allesamt von Staatsanwalt und Verfassungsschutz initiiert. Ziel der Verfahren ist die Rufschädigung der Betroffenen sowie die Einfrierung beschlagnahmter Summen und Gegenstände. So sind beispielsweise die im März 2018 im Zuge des Verfahrens zur Gründung einer kriminellen Vereinigung beschlagnahmten Gelder und Gegenstände immer noch in den Händen des Staates. Dies wird wechselweise mit den laufenden Finanzstrafverfahren oder dem neu eröffneten “Terrorverfahren” begründet.
Im Jahr 2020 wurden, ebenfalls ohne echter Grundlage, gegen alle Angeklagten des „Kriminelle Vereinigung“ Verfahrens ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Unterschlagung gestartet. Dieses hat mit dem mit dem Abschlussbericht des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls jede Grundlage verloren. Wörtlich heißt es, es gäbe „keinen Verdacht eines in die gerichtliche Zuständigkeit fallenden Finanzvergehens ergeben hat.“
Das OLG beendete folgerichtig das Verfahren. Dennoch hat die Grazer Staatsanwaltschaft Einspruch gegen die Beschwerde des OLG erhoben,
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[mks_accordion_item title=“Diverses“]
Aus „Zufallsfunden“ aus den, für illegal erklärten Razzien im Zuge des Terrorverfahrens versuchte die Staatsanwaltschaft eine reihe weitere Verfahren zu eröffnen. Darunter sind zwei Ermittlungsverfahren wegen „ideologischer Beitragstäterschaft“. Zwei Personen mit denen ich irgendwann Emailkontakt hatte, begingen später „Meinungsdelikte“. Weil ich einer Person Tipps für den Fall einer Hausdurchsuchung gab soll gegen mich wegen „Begünstigung“ ermittelt werden. Ein Verfahren nach dem „Verbotsgesetz“ wurde gegen nicht gestartet, weil ich auf Twitter ein Comic geteilt habe, indem der Kampf gegen Rechts als ein Kampf gegen Windmühlen dargestellt wird und in einem Bild die Windmühlenflügel ein Hakenkreuz darstellen. Ebenfalls lief gegen mich ein Verfahren, weil ich angeblich Yves Rausch „verherrlicht“ und mit einem Flugblatt von DO5 Anfang 2020 Verhetzung begangen habe.
Ein Verfahren wegen „Sachbeschädigung“ aufgrund einer Aktion beim Ludgerdenkmal wurde eingestellt.
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Folgende Verfahren habe ich bereits hinter mir:
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[mks_accordion_item title=“8a Mediengesetz – Schmerzensgeld für linken Schläger“]
In einem Medienverfahren im Herbst 2020 wurde ich vom Handelsgericht Wien zu einer zweimaligen Strafzahlung an einen, erstinstanzliche verurteilten Linksextremen Gewalttäter verurteilt. Ich hatte angeblich gegen seine Persönlichkeitsrechte verletzt, indem ich über das Strafverfahren berichtet habe. Obwohl ich den Namen des noch nicht rechtskräftig Verurteilten nicht nannte, behauptete das Gericht, dass ich seine Privatsphäre verletzt und ihn identifizierbar gemacht hätte. Aus dem Grund kann ich auch hier nicht mehr über das Verfahren schreiben, das mich durch Gerichtskosten, Anwaltskosten für meinen Anwalt und die Gegenseite, sowie die Strafzahlungen mehr als 8.398 Euro kostete.
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[mks_accordion_item title=“Vereinsauflösungsverfahren“]
Gegen drei Vereine, die der Identitären Bewegung zugerechnet werden, laufen seit ungefähr Mai 2019 Moment staatliche Auflösungsverfahren. Dabei soll mit allen Möglichen Tricks und Mitteln versucht werden die Vereinsziele als strafbar zu interpretieren, oder eine Statutenüberschreitung, oder Inaktivität festgestellt werden. das läuft der zweitinstanzlichen Feststellung eines Oberlandesgerichts zuwider, das im Jänner 2019 feststellte, dass die IB und alle ihr zurechenbaren Vereine im Kern legale Ziele und Tätigkeiten haben. Dennoch wurden die Verfahren auf Zuruf der Politik eingeleitet. Ziel der Auflösungsverfahren ist insbesondere die Lähmung der identitären Tätigkeiten in Österreich, die finanzielle und psychologische Zermbürbung der Akteure, die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit und am Ende die Beschlagnahmung des Vereinsvermögens durch den Staat. Die Auflösungsverfahren wurden, nach Informationen meiner Anwälte, gegen den Verein dessem Obmann ich bin, sowie gegen einen zweiten Grazer Verein, wegen Mangels and Gründen, eingestellt.
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[mks_accordion_item title=“Terroristische Vereinigung“]
Gegen mich lief seit März 2019 ein Ermittlungsverfahren nach §278b, StGB, Mitgliedschaft in oder Gründung einer terroristischen Vereinigung. Die Basis dafür ist eine Spende, die ich Anfang Januar 2018 von einer mir völlig unbekannten Person erhalten habe und bei der ich mich, wie in solchen Fällen üblich, auch entsprechend bedankt habe. Über ein Jahr später verübte diese Person einen Terroranschlag. Obwohl vieles darauf hinweist, dass diese Person diese Spur bewusst gelegt hat und er viele weitere derartige Kontakte hatte, wurde lediglich in meinem Fall – weltweit einzigartig – ein Verfahren gestartet. Dieses führte zu mittlerweile zwei Razzien, einer Personenüberwachung mit Polizei-Vans, Verlust meines kanadischen und US-ESTA Visum und einer internationalen Rufschädigung in einem unschätzbaren Ausmaß. Weil mein Handy von einer israelischen Sicherheitsfirma geknackt wurde, taucht in regelmäßigen Abständen – für die Untersuchung völlig irrelevantes – Datenmaterial in der Presse auf. Auch gegen meine Gattin läuft bereits ein Verfahren nach demselben Paragraphen. Ziel des Verfahren ist insbesondere die Schädigung meines Rufs, die soziale Isolation der einzigen patriotischen Protestbewegung und mutmaßlich die Erlangung privater Daten für politische Zwecke. Das Terrorverfahren wurde Anfang 2021 endgültig eingestellt, nachdem das OLG eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung zurückgewiesen hatte.
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[mks_accordion_item title=“Kriminelle Vereinigung“]
Im April 2018 wurde ein noch nie dagewesener Politprozess gegen mich und sechzehn weitere Österreicher gestartet. Uns wurde vorgeworfen, mit der Identitären Bewegung eine “kriminelle Vereinigung” nach §278 StGB begründet zu haben. Kernpunkt des Vorwurfs waren zwei Banneraktionen sowie diverse Straßenkreide- und Aufkleberaktionen, die laut Staatsanwalt “Verhetzungen” und “Sachbeschädigungen” darstellen sollten. Der gigantische Prozess, dessen Ermittungsverfahren, Vorbereitung und Durchführung den Steuerzahler Unsummen gekostet haben, belief sich auf mehr als 15 Verhandlungstage. Trotz unzähliger Beweisanträge, welche der fanatisch agierende Staatsanwalt bis zum letzten Tag einbrachte, wurden die Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen, was im Jänner 2019 in zweiter Instanz bestätigt wurde. Trotz des Freispruchs kam es zu keiner Rehabilitierung der Identitären Bewegung und ihrer Mitglieder durch die feindlich gesinnte Presse, noch wurden die im Zuge des Ermittlungsverfahrens beschlagnahmten Gelder und Gegenstände zurückgegeben.
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[mks_accordion_item title=“Besitzstörung wegen Audimaxaktion“]
Im März 2018 fand in Baden ein Verfahren gegen siebzehn identitäre Aktivisten statt, die sich an einer Aktion im Audimax der Uni Wien im Jahr 2016 beteiligt haben sollen. Ihnen wurde die Störung einer Versammlung vorgeworfen. Die Richterin sprach mich und alle anderen nach zwei Verhandlungstagen von diesem Vorwurf frei. Die Zeugen der Gegenseite verwickelten sich während der Verhandlung zudem in zahlreiche Widersprüche.
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[mks_accordion_item title=“Limonadengate“]
Im März 2018 machte ich in einem satirischen YouTube Video eine offensichtlich humorvolle Behauptung, wonach der Limonadenhersteller “Thomas Henry” mein Sponsor wäre, nachdem ich mir eine Flasche der Limonade gekauft hatte. Der Hersteller schickte mir und der Identitären Bewegung daraufhin eine einstweilige Verfügung, worauf ich das Video vom Netz nehmen musste. Da ich aber die Kosten seines Anwalts und der Gerichte nicht tragen wollte – ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die Grundlage für diese Verfügung nicht vorhanden war – kam es zu einem Verfahren. Ein Gericht in Berlin entschied zwar zu meinen Gunsten, doch ein Gericht in Hamburg gegen mich, weswegen ich die immensen Anwalts- und Verfahrenskosten letztlich tragen musste.
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[mks_accordion_item title=“Weitere Verfügungen“]
Im Zuge meiner Tätigkeiten auf YouTube erhielt ich zahlreiche, zum Großteil schikanöse Verfügungen und Abmahnungen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ließ ich mich auf diese Verfahren niemals ein, da ich bis heute keine Rechtsschutzversicherung bekomme, das Kostenrisiko daher nicht tragen kann und ich nicht auf die politische Unabhängigkeit der, insbesondere deutschen, Gerichtsbarkeit vertraue. Rechtskosten machen in der Regel den größten Posten meiner jährlichen Ausgaben aus.
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WER WILL KANN MICH IM RECHTSKAMPF HIER UNTERSTÜTZEN.
Folgende Plattformen haben mich bereits dauerhaft gesperrt:
YouTube,
Twitter,TikTok,
Linktree,
Contactinbio,
Domainfactory,Facebook, Instagram, Mailchimp, Sendinblue,
Soundcloud,
Folgende Banken und Zahlungsdienstleister haben mir das Konto gekündigt oder verweigert:
Raiffeisen Bank, Bank Austria, Monese Bank,Ferratum Bank, Austrian Anadi Bank, N26 Bank, RevolutBank, Holvi Bank, Fidor Bank, Kontist Bank, Deniz Bank, Hello Bank, Tatra Bank, Oberbank, BUNQ, Tomorrow Bank,Dadat Bank,Paysera Bank,
Viabuy
OTP
Bank of Georgia
Sberbank (HU)
Raiffeisenbank Going
Sogiexa Bank
Tomorrow Bank
TransferWise
Crypto.com
Vivid
WittixBitwala,DynapayPayPal,Gofundme, Kickstarter, STRIPE, Bitpanda, Twispay, Go Cardless, Maxpay, Mollie, Patreon,
Coinbase
Coinbase Commerce
Coingate
Budapest Bank