VERSÄUMUNGSURTEIL IM NAMEN DER REPUBLIK!
Klagende Partei:
PULS 4VT GmbH&CoKG
Media Qu. Marx 3.1,Maria Jacobi G. 1
1030 Wien
Firmenbuchnummer 3100816
Beklagte Partei: Martin Sellner
Wegen:
EUR 40.000,00
1. Der Geklagte ist schuldig, es zu unterlassen, Programminhalte der klagenden Partei oder deren Bestandteile, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder im Rahmen des von ihm betriebenen Telegram-Kanals https://t.me/martinsellnerlB und/oder auf der Webseite https://martin-sellner.at/ zum Abruf bereitzustellen.
2. Der Geklagte ist schuldig, den Kopf und den Spruch des Urteils (exklusive red Kostenentscheidung) binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Urteils für die Dauer von 30 Tagen Fettdrucküberschrift im „Im Namen der Republik“ mit fett- und gesperrt gedruckten Namen der Prozessparteien und unter Anführung der Parteienvertreter, im Übrigen in der Schriftgröße des Fließtextes auf der Webseite https://martin-sellner.at/ zu veröffentlichen.
3. Der Geklagte ist schuldig, den Kopf und den Spruch dieses Urteils (exklusive der Kostenentscheidung) für die Dauer von 30 Tagen mit Fettdrucküberschrift ImNamen der Republik“ mit fett- und gesperrt gedruckten Namen der Prozessparteien und unter Anführung
der Parteienvertreter, im Übrigen in der Schriftgröße des Fließtextes in Forme eines Telegram-Postings auf dem von ihm betriebenen Telegram-Kanal https://t.me/martinsellnerIB zu veröffentlichen.
4 . Der Geklagte ist schuldig, der klagenden Partei die Prozesskosten in Höhe von EUR 4.764,38 zu ersetzen.
Handelsgericht Wien, Abteilung 1 Wien, 9. April 2023