1.Die digitale Todesstrafe

Meine politische Arbeite löste, massiven Repressionen der Gegenseite aus. Die Demokratie entlarvte sich als Simulation und, ohne jede Verurteilung belegten mich mächtige Konzerne mit einer „digitalen Todesstrafe“. Ich bin auf allen wichtigen sozialen Netzwerken nicht nur gebannt, man kann nicht einmal Bilder von mir, teils nicht einmal mehr meinen Namen posten! Hier dokumentiere ich die Belege für den „sanften Totalitarismus“ im Westen:

Folgende Plattformen haben mich gesperrt:

YouTube, Twitter, TikTok, Linktree, Contactinbio, Domainfactory, Facebook, Instagram, Mailchimp, Sendinblue, Soundcloud, Trovo, Spreaker und Spotify.


 

2.Die Kontenodyssee

Neben der Sperrung von allen wichtigen sozialen Plattformen, werden mir systematisch und regelmäßig Bankkonten gekündigt. Seit meiner ersten Kontosperrung durch die Bank Austria im Jahr 2017 haben mich 77 Konten und Zahlungsdienstleister gekündigt, oder mir grundlos ein Konto verweigert. Das geschieht jedesmal ohne Angabe von Gründen.

Folgende Banken & Zahlungsapps haben mir ein Konto gekündigt oder verweigert:

Raiffeisen Bank, Bank Austria, Monese Bank, Ferratum Bank, Austrian Anadi Bank, N26 Bank, Revolut Bank, Holvi Bank, Fidor Bank, Kontist Bank, Deniz Bank, Hello Bank, Tatra Bank, Oberbank, BUNQ, Tomorrow Bank, Dadat Bank, Paysera Bank, Viabuy, OTP Bank, Bank of Georgia Sberbank (HU)  Sogiexa Bank, TransferWise, Crypto.com, Vivid, Wittix, Bitwala, PayPal, Gofundme, Kickstarter, STRIPE, Bitpanda, Twispay, Go Cardless, Maxpay, Mollie, Patreon, Dynapay, Coinbase, Coinbase Commerce, Coingate, Budapest Bank, Postova Banka, Postfinance, Nuri Bank, Gurupay, PayDo, Dukascopy, Postbank, Pekao Bank und die Polski Bank, SKRILL, HSBC Bank, Alpha Bank, BNP Paribas, Smartbroker, Flatex und Wirex, FlexOffer, everest, currency fair, yuh, Vialet, Mister Tango, Flowbank, Donationalerts, Guavapay, Yapeal, Moonpay, free.at, Novalnet, Satchel, Witty, Monvenience, vivavwallet, Binderlings, Contoxia, Sticpa.

 

3.Die Juristische Verfolgung

Neben Bankenodysee und digitaler Todesstrafe werde ich seit 2017 durch regelmäßige Razzien, Ermittlungsverfahren, Prozesse und private Anklagen auf Trab gehalten. Dabei entstanden finanzielle Kosten und Schäden von über 300.000 €. 

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Verfolgt wird was den Konsens stört.



Folgendes Verfahren läuft gerade:

Symbolgesetz - Verbot unserer Logos
Ende 2020 brachte die Regierung Kurz-Kogler einen neuen Gesetzesvorschlag vor, der ein Verbot der Symbole der IB und von DO5 vorsieht. Aufgrund der Corona-Krise steht das Gesetz und die daran geknüpfte Verordnung in der Schwebe. Dennoch hängt das Symbolgesetz wie ein Damklosschwert über den identitären Aktivismus, die Bürgerbewegung DO5 und meine gesamte Arbeit. Wir haben uns vorbereitet und werden sofort gegen das Gesetz vorgehen sobald es anwendbar und rechtskräftig wird.
Aufgrund dieser Gefahr löschte ich im Juni 2021 alle meine Videos, und bisherigen Postings aus dem Netz, da die meisten davon unser Logo zeigten.
Stelzerklage
Der Landeshauptmann der ÖVP Thomas Stelzer klagte mich im Mai 2022 wegen eines Telegrampostings zu einem Vergewaltigungsfall. Im Provisorialverfahren entschied der Richter in einem ersten Beschluss gegen mich. Dabei wurde der Bevölkerungsaustausch als tatsachenwidrig und sein Vorwurf als widerrechtlich und ehrenrührig dargestellt. Das Verfahren läuft.
Wappenklage
Die Stadt Wien verurteilte mich zu einer Strafzahlung von 720 Euro, weil sie mir einen Aktionsblog zurechnet auf der ihr Wappen widerrechtlich verwendet worden sein soll. Ich habe gegen diesen Beschluss, der auf keinerlei Beweisen aufbaute Beschwerde eingelegt.

Folgende Verfahren habe ich hinter mir:

Besitzstörung Hörsaalaktion im Audimax
Im März 2018 fand in Baden bei Wien ein Verfahren gegen siebzehn identitäre Aktivisten statt, die sich an einer Aktion im Audimax der Uni Wien im Jahr 2016 beteiligt haben sollen. Ihnen wurde die Störung einer Versammlung vorgeworfen. Die Richterin sprach mich und alle anderen nach zwei Verhandlungstagen von diesem Vorwurf frei. Die Zeugen der Gegenseite verwickelten sich während der Verhandlung zudem in zahlreiche Widersprüche.
Kriminelle Vereinigung: der IBÖ-Prozess
Im April 2018 wurde ein noch nie da gewesener Politprozess gegen und sechzehn Österreicher und mich angestrengt. Uns wurde vorgeworfen, mit der Identitären Bewegung eine “kriminelle Vereinigung” nach §278 StGB begründet zu haben. Kernpunkt des Vorwurfs waren zwei Banneraktionen sowie diverse Straßenkreide- und Aufkleberaktionen, die laut Staatsanwalt “Verhetzungen” und “Sachbeschädigungen” darstellen sollten. Der gigantische Prozess, dessen Ermittungsverfahren, Vorbereitung und Durchführung den Steuerzahler Unsummen gekostet haben, belief sich auf mehr als 15 Verhandlungstage. Trotz unzähliger Beweisanträge, welche der fanatisch agierende Staatsanwalt bis zum letzten Tag einbrachte, wurden die Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen, was im Jänner 2019 in zweiter Instanz bestätigt wurde. Trotz des Freispruchs kam es zu keiner Rehabilitierung der Identitären Bewegung und ihrer Mitglieder durch die feindlich gesinnte Presse.
Vereinsauflösunsgsverfahren gegen die IB
Gegen zwei Vereine, die der Identitären Bewegung zugerechnet werden, liefen seit ungefähr Mai 2019 Moment staatliche Auflösungsverfahren. Dabei soll mit allen Möglichen Tricks und Mitteln versucht werden die Vereinsziele als strafbar zu interpretieren, bzw. eine Statutenüberschreitung, oder Inaktivität festgestellt werden. Das läuft der zweitinstanzlichen Feststellung eines Oberlandesgerichts zuwider, das im Jänner 2019 feststellte, dass die IB und alle ihr zurechenbaren Vereine im Kern legale Ziele und Tätigkeiten haben. Dennoch wurden die Verfahren auf Zuruf der Politik im Zuge der Terrorermittlungen eingeleitet. Ziel der Auflösungsverfahren war insbesondere die Lähmung der identitären Tätigkeiten in Österreich, die finanzielle und psychologische Zermürbung der Akteure, die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit und am Ende die Beschlagnahmung des Vereinsvermögens durch den Staat. Die Auflösungsverfahren wurden, nach Informationen meiner Anwälte, gegen den identitären Verein dessen Obmann ich bin, sowie gegen einen zweiten Grazer Verein, wegen Mangels an Gründen, eingestellt.
Limonadengate: Thomas Henry klagt
Im März 2018 machte ich in einem satirischen YouTube Video eine offensichtlich humorvolle Behauptung, wonach der Limonadenhersteller “Thomas Henry” mein Sponsor wäre, nachdem ich mir eine Flasche der Limonade gekauft hatte. Der Hersteller schickte mir und der Identitären Bewegung daraufhin eine einstweilige Verfügung, worauf ich das Video vom Netz nehmen musste. Da ich aber die Kosten seines Anwalts und der Gerichte nicht tragen wollte – ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die Grundlage für diese Verfügung nicht vorhanden war – kam es zu einem Verfahren. Ein Gericht in Berlin entschied zwar zu meinen Gunsten, doch ein Gericht in Hamburg gegen mich, weswegen ich die immensen Anwalts- und Verfahrenskosten letztlich tragen musste. Im Jahr 2021 ging die Limonadenfirma erneut wegen demselben Tatbestand juristisch gegen den Trägerverein der Identitären Bewegung vor, was vom Gericht genehmigt wurde und erneut Kosten verursachte.
Steuer- und weitere Finanzverfahren
Gegen drei identitäre Verein wurden im Jahr 2018 Betriebsprüfungen angestrengt, die angebliche Steuerhinterziehung feststellen sollen, wenngleich die empfangenen Spenden gar nicht steuerrelevant sind. Weiters lief ein Finanzstrafverfahren gegen das Unternehmen Phalanx Europa sowie gegen Patrick Lenart und mich als Privatpersonen. In allen Fällen gab es nicht einmal einen Anfangsverdacht – sie wurden allesamt von Staatsanwalt und Verfassungsschutz initiiert. Ziel der Verfahren war die Rufschädigung der Betroffenen sowie die Einfrierung beschlagnahmter Summen und Gegenstände. So wurden beispielsweise im März 2018 im Zuge des Verfahrens zur Gründung einer kriminellen Vereinigung Gelder beschlagnahmt und jahrelang eingefroren. Dies wurde wechselweise mit den laufenden Finanzstrafverfahren oder dem neu eröffneten “Terrorverfahren” begründet. Im Jahr 2020 wurden, ebenfalls ohne echter Grundlage, gegen alle Angeklagten des „Kriminelle Vereinigung“ Verfahrens ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Unterschlagung gestartet. Dieses hat mit dem mit dem Abschlussbericht des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls jede Grundlage verloren. Wörtlich heißt es, es gäbe keinen Verdacht eines in die gerichtliche Zuständigkeit fallenden Finanzvergehens ergeben hat.“  Das OLG beendete folgerichtig im Jahr 2021 das Verfahren. Dennoch hat die Grazer Staatsanwaltschaft Einspruch gegen die Beschwerde des OLG erhoben. Diese wurde abgelehnt und das Verfahren mangels Grundlage und Substanz eingestellt. Auf allen Kosten für Steuerberater und Anwalt, die in dem Verfahren über die Jahre rund 30.000 Euro ausmachen bleibe ich selbstverständlich sitzen
Terrorermittlungen wegen Spende
Gegen mich lief seit März 2019 ein Ermittlungsverfahren nach §278b, StGB, Mitgliedschaft in oder Gründung einer terroristischen Vereinigung. Die Basis dafür ist eine Spende, die ich Anfang Januar 2018 von einer mir völlig unbekannten Person erhalten habe und bei der ich mich, wie in solchen Fällen üblich, auch entsprechend bedankt habe. Über ein Jahr später verübte diese Person einen Terroranschlag. Obwohl vieles darauf hinweist, dass diese Person diese Spur bewusst gelegt hat und er viele weitere derartige Kontakte hatte, wurde lediglich in meinem Fall – weltweit einzigartig – ein Verfahren gestartet. Dieses führte zu mittlerweile zwei Razzien, einer Personenüberwachung mit Polizei-Vans, Verlust meines kanadischen und US-ESTA Visum und einer internationalen Rufschädigung in einem unschätzbaren Ausmaß. Weil mein Handy von einer israelischen Sicherheitsfirma geknackt wurde, taucht in regelmäßigen Abständen – für die Untersuchung völlig irrelevantes – Datenmaterial in der Presse auf. Auch gegen meine Gattin läuft bereits ein Verfahren nach demselben Paragraphen. Ziel des Verfahren ist insbesondere die Schädigung meines Rufs, die soziale Isolation der einzigen patriotischen Protestbewegung und mutmaßlich die Erlangung privater Daten für politische Zwecke. Das Terrorverfahren wurde Anfang 2021 endgültig eingestellt, nachdem das OLG eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung zurückgewiesen hatte. 
Schmerzensgeld für linken Schläger
In einem Medienverfahren im Herbst 2020 wurde ich vom Handelsgericht Wien zu einer zweimaligen Strafzahlung an einen, erstinstanzliche verurteilten Linksextremen Gewalttäter verurteilt. Ich hatte angeblich gegen seine Persönlichkeitsrechte verletzt, indem ich über das Strafverfahren berichtet habe. Obwohl ich den Namen des noch nicht rechtskräftig Verurteilten nicht nannte, behauptete das Gericht, dass ich nach Mediengesetzt 8a, dass ich seine Privatsphäre verletzt und ihn identifizierbar gemacht hätte. Aus dem Grund kann ich auch hier nicht mehr über das Verfahren schreiben, das mich durch Gerichtskosten, Anwaltskosten für meinen Anwalt und die Gegenseite, sowie die Strafzahlungen mehr als  8.398 Euro kostete.
Dachbetretungsverbot
Nach einer Aktion im Herbst 2020 gegen den islamischen Imam beim Bundesheer, der wegen extremistischer Tendenzen entlassen wurde, setzte es herbe Finanzstrafen seitens Polizei. Das war aber offenbar nicht genug und so verklagt uns die Republik und auf „Unterlassung“ von unangemeldeten Demonstrationen im Bereich von Bundesgebäuden, insbesondere auf deren Dächern. Diese absurde Klage ist, meines Wissens nach, einzigartig in der Geschichte der Republik und könnte aufgrund ihrer diffusen Formulierung ein „Aktivismusverbot“ für die betroffenen bedeuten. In erster Instanz gab das Gericht der Republik teilweise recht, schwächte aber das Unterlassungsbegehren ab. Die Republik ging in Berufung und bekam Recht. Das Verfahren kostet uns ungefähr 8.000 Euro
Üble Nachrede: Engelberg-Klage
Aufgrund einer Aussage in einem meiner Montagssendungen verklagte mich Anfang 2021 ein mächtiger ÖVP-Abgeordneter wegen übler Nachrede. Meine Aussagen fielen im Kontext einer nachweislichen Falschaussage des ÖVP Pressesprechers über einen, frei erfundenen, „Sturm auf die Parteizentrale. Unser Versuch einer außergerichtlichen Einigung wurde von der ÖVP abgelehnt. Ich bekam in erster Instanz recht, wurde aber in zweiter Instanz verurteilt und musste insgesamt 8.828,36 Euro bezahlen.
Moscheeverfahren: IKZ-Klage
Anfang 2020 machten wir in zahlreichen Aktionen, Videos und Flugblätter auf die Verbindung der Justizministerin Alma Zadic mit einer Grazer Moschee aufmerksam. Daraufhin klagte mich diese Moschee wegen übler Nachrede aufgrund von Aussagen, die den Tatsachen entsprechen. Nach 5 Prozesstagen im September, November und Februars 2020 wurde das Verfahren im November 2021 mit einem Vergleich beendet, da der Richter der Gegenseite in 2 von 3 Punkten recht geben wollte. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf rund 11.000 Euro.

Folgende Verfahren habe ich hinter mir:


Abmahnungen und Medienrechtliches
Im Zuge meiner Tätigkeiten auf YouTube erhielt ich zahlreiche, zum Großteil schikanöse Verfügungen und Abmahnungen wegen angeblicher Coyprightverletzungen und Ähnlichem. Auf Anraten meiner Anwälte lasse ich mich auf diese Verfahren nicht ein, da das Kostenrisiko zu hoch ist und ich schlechte Erfahrungen mit der der Gerichtsbarkeit machen musste. Eine Rechtsschutzversicherung wurde mir bereits von zahlreichen Anbietern verweigert. 
Eingestellte Ermittlungsverfahren
Aus „Zufallsfunden“ aus den, für illegal erklärten Razzien im Zuge des Terrorverfahrens versuchte die Staatsanwaltschaft eine reihe weitere Verfahren zu eröffnen. Darunter sind zwei Ermittlungsverfahren wegen „ideologischer Beitragstäterschaft“. Zwei Personen mit denen ich irgendwann Emailkontakt hatte, begingen später „Meinungsdelikte“. Weil ich einer Person Tipps für den Fall einer Hausdurchsuchung gab soll gegen mich wegen „Begünstigung“  ermittelt werden. Ein Verfahren nach dem „Verbotsgesetz“ wurde gegen nicht gestartet, weil ich auf Twitter ein Comic geteilt habe, indem der Kampf gegen Rechts als ein Kampf gegen Windmühlen dargestellt wird und in einem Bild die Windmühlenflügel ein Hakenkreuz darstellen. Ebenfalls lief gegen mich ein Verfahren, weil ich angeblich Yves Rausch „verherrlicht“ und mit einem Flugblatt von DO5 Anfang 2020 Verhetzung begangen habe. Ein Verfahren wegen „Sachbeschädigung“ aufgrund einer Aktion beim Luegerdenkmal wurde eingestellt. Ein Verfahren wegen „Verhetzung“ aufgrund eines emigrationskritischen Flugzettels wurde ebenfalls eingestellt.